Die Kundenkarte wird ausgestellt, wenn Sie z.B. - Projekt TM 2021

Lebensmittel retten. Menschen helfen.
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Die Kundenkarte wird ausgestellt, wenn Sie z.B.

Kunden
Bezieher(innen) von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung, - Menschen mit geringem Einkommen, Menschen in besonderen finanziellen Notlagen sind.
Ab 01.01.2019 gelten neue Einkommensgrenzen. Diese neue Regelung gilt bei einer Verlängerung und Neuantrag. Für die Erstellung einer Einkaufsberechtigung müssen wir alle Einkommen und Zuwendungen von allen Personen pro Haushalt berücksichtigen:
Einzelpersonen mit einem Mindesteinkommen von          1050 Euro
2 Erwachsene im Haushalt bei einem Einkommen von     1400 Euro
Jeder weitere Erwachsene im Haushalt plus                       400 Euro
Pro Kind unter 18 Jahren plus                                              400 Euro

Zur Ausstellung ihrer Kundenkarte benötigen wir folgende Unterlagen:
Alle Einkommensnachweise der Personen im Haushalt (monatl. Gesamteinkommen),
   wie z.B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld I und II-, Sozialhilfe-, Wohngeld-,
   Kindergeldnachweise, sonstige Zuwendungen, gültiger Personalausweis,

Die Berechtigung und Gültigkeitsdauer der Kundenkarte richtet sich nach den amtlichen Vorlagen und wird vor der Verlängerung erneut geprüft.

Wer bewusst falsche Angaben für die Beantragung der Kundenkarte macht, dem wird die Kundenkarte verweigert oder entzogen!
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